Werbliche Nutzung von Kundendaten: Wie lange ist zu lange?
Eine einmalige Kundenbeziehung, die neun Jahre zurückliegt – reicht das als Grundlage für postalische Direktwerbung? Mit dieser Frage hat sich der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in seinem 54. Tätigkeitsbericht (Ziffer 11.3) befasst und dabei grundlegende Maßstäbe für die zeitliche Zulässigkeit werblicher Datenverarbeitung herausgearbeitet. Rechtsgrundlage und Einzelfallbetrachtung Anders als beim E-Mail-Marketing, das grundsätzlich
Mehr erfahren

